Teilnahmebedingungen

Gilt für alle Trainings, Workshops und Events

Achtung: Auf dieser Website werden auch Veranstaltungen von Rubymove GmbH veranstaltet/durchgeführt. Es gelten hierfür ebenfalls folgende Teilnahmebedingungen:

Teilnahmebedingungen für Sportveranstaltungen von FAM München e.V.

§ 1 Anwendungsbereich - Geltung
(1) Die Sportveranstaltung wird von dem Verein FAM München e.V. im Folgenden Veranstalter oder FAM genannt – durchgeführt.
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil.
(3) Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Teilnahmebedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung (Anmeldung) vom Anmelder anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für den Veranstalter unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Sicherheitshinweise
(1) freies / nicht geleitetes Training (gilt nicht für Workshops, wie z.B. Kindergeburtstag): FAM vermittelt und lebt eine Sportphilosophie, die von der normalen Vorgehensweise stark abweicht.
Jeder Teilnehmer soll sich kreativ entfalten können, so dass wir so oft wie uns sinnvoll erscheint einen freien Übungsbetrieb anbieten ohne ständige Betreuung durch einen Übungsleiter. Um die Sicherheit zu gewährleisten, versuchen wir im Training Risikokompetenz, Selbsteinschätzung und eigenverantwortliches Handeln zu vermitteln. Dieses Konzept ist experimentell und nicht auf Sicherheitsaspekte geprüft.
(2) gefährliche Trainingsumgebung (gilt nicht für Workshops): Wir bieten Training draussen an und nutzen dabei unkonventionelle Wege wie beispielweise das Klettern über Mauern, das Springen und Balancieren an teils über 2m hohen Abgründen und ohne Matte sowie das Bewegen an gefährlichen Gegenständen. Auch drinnen wollen wir diese Gefahrsituationen nachstellen und lassen so oft bewusst Fallschutz weg, damit wir die Teilnehmer bewusst Gefahren kennen lernen lassen, um dann die richtigen Entscheidungen zu vermitteln. Unser Sicherheitskonzept sieht vor, den Teilnehmer mit diesen Gefahren offen zu konfrontieren, um so die Selbsteinschätzung und Risikobewertung zu schulen.
(3) Sportgeräte: Wir setzen in unseren Workshops eigens entwickelte und selbst gebaute Sportgeräte ein. Obgleich die Materialien (größtenteils Holzplatten und Eisenstangen sowie Gerüstverbinder) auf ihre Belastung geprüft sind, steht eine TÜV-Prüfung auf die Sicherheit im sportlichen Einsatz noch aus.
(4) Spezielle organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn und während der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung einzuleiten. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

§ 3 Anmeldung
(1) Die Anmeldung für die Sportveranstaltung erfolgt vor Beginn. Der Teilnehmer kann bei den bekannten Stellen Tickets für die Veranstaltung erwerben. Der Veranstalter behält es sich vor, bei zu vielen Anmeldungen weiteren Teilnehmern den Eintritt zu verweigern.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat.
(3) Der Veranstalter setzt ggf. ein organisatorisches Limit fest, das zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden kann. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
(4) Teilnehmer, die noch nicht volljährig sind, müssen eine schriftliche Teilnahmeerlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorlegen.

§ 4 Rücktritt / Stornobedingungen
(1) Bei der Buchung eines Kurses (Ferienkurs/Geburtstag/Workshops) gelten folgende Stornobedinungen (Die Buchung ist in jedem Fall kostenpflichtig, die Stornobedingungen greifen auch bei KRankheit, Unfall oder Quarantäne!):

a) 29 Tage und mehr vor Kursbeginn: 20 % des Gesamtbetrages.
b) 8 - 28 Tage vor Kursbeginn: 60 % des Gesamtbetrages.
c) 0 - 7 Tage vor Kursbeginn: 100 % des Gesamtbetrages.

Für vom Teilnehmer nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. einzelne Kurstage) kann kein Ersatz und keine Erstattung gewährt werden.

Eine Stornierung muss immer schriftlich erfolgen, zum Beispiel per E-Mail. Es gilt als Stornozeitpunkt das Versendedatum der E-mail oder bei Brief der Poststempel.
Falls wir den Kurs nicht wie angeboten durchführen können (zum Beispiel wegen Corona Auflagen) dann kann kostenfrei zurückgetreten werden.

§ 5 Haftungsausschluss / Haftungsbegrenzung
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Sportangeboten (Workshops, JAM, Training). Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände.

§ 6 Datenerhebung und –verwertung
(1) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

§ 7 Verschiedenes
(1) Es gilt deutsches Recht, auch wenn aus dem Ausland angemeldet wird.